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Flucht- und Rettungspläne nach
DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungspläne sind ein zentraler Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes. Sie dienen dazu, Personen im Gebäude im Gefahrenfall eine schnelle und sichere Orientierung zu ermöglichen. Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 – übersichtlich, normgerecht und einsatzbereit.

Was ist ein Flucht- und Rettungsplan?

 

Ein Flucht- und Rettungsplan ist eine grafische Darstellung eines Gebäudeteils oder Geschosses, die im Notfall lebensrettende Informationen bietet. Er zeigt:

  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege

  • Standorte von Notausgängen, Feuerlöschern, Brandmeldern und Erste-Hilfe-Einrichtungen

  • Standort des Betrachters („Standort“)

  • Verhalten im Brandfall / Verhalten bei Unfällen (nach ASR A1.3 und DIN 4844-2)

Die Pläne werden gut sichtbar und dauerhaft in Gebäuden angebracht – z. B. in Fluren, Treppenhäusern oder Aufenthaltsräumen.

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Wer benötigt Flucht- und Rettungspläne?

 

Flucht- und Rettungspläne sind gesetzlich oder behördlich gefordert in:

  • Arbeitsstätten (nach Arbeitsstättenverordnung und ASR A2.3)

  • öffentlichen Gebäuden (z. B. Schulen, Kitas, Rathäuser)

  • Versammlungsstätten (z. B. Theater, Sporthallen, Konferenzräume)

  • Beherbergungsstätten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen

  • Industrie- und Gewerbebauten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

Die Verantwortung liegt beim Betreiber bzw. Arbeitgeber – bei Verstößen drohen Bußgelder oder versicherungsrechtliche Konsequenzen.

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Rechtsgrundlagen und Normen

 

Unsere Flucht- und Rettungspläne basieren auf folgenden Regelwerken:

  • DIN ISO 23601 – Sicherheitskennzeichnung von Flucht- und Rettungsplänen

  • ASR A1.3 / A2.3 – Technische Regeln für Arbeitsstätten (Sicherheitskennzeichnung & Fluchtwege)

  • DIN 4844-2 – Graphische Symbole für Sicherheitskennzeichnung

  • Landesspezifische Vorschriften (z. B. BauO NRW, Sonderbauverordnungen)

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Wie oft müssen Pläne aktualisiert werden?

 

Flucht- und Rettungspläne müssen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden –
insbesondere bei:

  • baulichen Veränderungen

  • neuen Gefahrenquellen (z. B. Maschinen, Chemikalien)

  • Änderungen der Nutzung oder Wegeführung

  • geänderten rechtlichen Anforderungen

Wir übernehmen für Sie nicht nur die Erst­erstellung, sondern auch die Revision und regelmäßige Aktualisierung Ihrer Pläne.

Wir empfehlen, Flucht- und Rettungspläne mindestens einmal jährlich zu prüfen und bei jeder baulichen, betrieblichen oder gesetzlichen Änderung sofort zu aktualisieren. So erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten und stellen sicher, dass Ihre Pläne im Ernstfall Leben retten.

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Nutzen Sie hierfür unser kostenlosen

Flucht-und-Rettungsplan

Wussten Sie schon?

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Flucht- und Rettungspläne mindestens einmal jährlich zu prüfen (ASR A2.3) und bei baulichen oder organisatorischen Änderungen sofort zu aktualisieren. Bei fehlenden oder veralteten Plänen können im Schadensfall Versicherungsleistungen gekürzt werden.

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