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Brandschutzordnungen Teil A–C nach DIN 14096

Eine Brandschutzordnung regelt verbindlich das Verhalten von Personen im Gebäude bei Brandgefahr oder Brand. Sie ist ein zentrales Element des organisatorischen Brandschutzes und stellt sicher, dass Mitarbeiter, Besucher und Einsatzkräfte wissen, wie sie im Ernstfall handeln müssen.
Wir erstellen Brandschutzordnungen nach den Vorgaben der DIN 14096, abgestimmt auf die örtlichen Gegebenheiten und gesetzlichen Anforderungen.

Was ist eine Brandschutzordnung?

 

Die Brandschutzordnung ist ein schriftlich fixiertes Regelwerk zum Brandschutz und besteht aus bis zu drei Teilen:

  • Teil A – Aushang für alle Personen im Gebäude

    • Kurze, leicht verständliche Verhaltensregeln

    • Piktogramme, um Sprachbarrieren zu überwinden

    • Wird gut sichtbar an zentralen Orten ausgehängt

  • Teil B – Anweisung für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben

    • Gilt z. B. für Mitarbeiter und Bewohner

    • Enthält detailliertere Hinweise zu Brandverhütung, Verhalten im Brandfall und Nutzung von Löscheinrichtungen

  • Teil C – Anweisung für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

    • Für Brandschutzbeauftragte, Sicherheitskräfte, Evakuierungshelfer

    • Enthält genaue Handlungsanweisungen, Zuständigkeiten und organisatorische Abläufe

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Wer benötigt eine Brandschutzordnung?

 

Eine Brandschutzordnung wird vorgeschrieben, wenn dies:

  • durch Landesbauordnung, Sonderbauverordnungen oder

  • im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung bzw. Gefährdungsbeurteilung

  • oder durch Auflagen der Feuerwehr gefordert wird.

Typische Einsatzorte:

  • Büro- und Verwaltungsgebäude

  • Industrie- und Gewerbebauten

  • Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen

  • Versammlungsstätten, Hotels und Beherbergungsbetriebe

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Rechtsgrundlagen und Normen

 

  • DIN 14096 – Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und Aushängen

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.3) – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

  • Landesspezifische Bauordnungen und Sonderbauverordnungen

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Revision und Aktualisierung

 

Brandschutzordnungen müssen regelmäßig geprüft und bei Änderungen sofort aktualisiert werden.
Empfohlene Intervalle:

  • Teil A: Sichtprüfung mindestens einmal jährlich

  • Teil B & C: Prüfung und ggf. Schulung der Mitarbeiter mindestens alle 2 Jahre

  • Sofortige Anpassung bei baulichen Änderungen, neuen Gefährdungen oder geänderten Zuständigkeiten

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Brandschutzordnung

Wussten Sie schon?

Die Brandschutzordnung Teil A muss so gestaltet sein, dass sie von jeder Person innerhalb von 30 Sekunden erfasst werden kann – selbst ohne Deutschkenntnisse. Deshalb schreibt die DIN 14096 die Verwendung klarer Piktogramme und leicht verständlicher Sprache vor.

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