Bestuhlungspläne
Bestuhlungspläne sind nicht nur eine Frage der Optik und Raumnutzung – sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheits- und Brandschutzplanung für Veranstaltungen, Versammlungsstätten und öffentliche Gebäude.
Wir erstellen Bestuhlungspläne, die sowohl funktional und ansprechend als auch normgerecht und genehmigungsfähig sind.
Was ist ein Bestuhlungsplan?
Ein Bestuhlungsplan zeigt die Anordnung von Sitzplätzen, Tischen und sonstigen Einrichtungsgegenständen in einem Raum oder einer Halle.
Er berücksichtigt:
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Anzahl der Sitzplätze
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Abstände und Gangbreiten
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Flucht- und Rettungswege
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Positionen von Türen, Notausgängen und Sicherheitseinrichtungen
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Anforderungen aus dem Brandschutz und der Versammlungsstättenverordnung
Wann wird ein Bestuhlungsplan benötigt?
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Für Veranstaltungen in Versammlungsstätten (z. B. Hallen, Theatersäle, Mehrzweckräume)
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Bei temporären Bestuhlungen, z. B. für Konferenzen, Messen, Feiern
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Als Grundlage für Genehmigungen durch die Bauaufsicht oder Feuerwehr
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Bei Veranstaltungen mit variabler Nutzung von Räumen
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Für Betreiber als Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
Rechtsgrundlagen und Normen
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Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. landesspezifische Fassung
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DIN 14096 (im Hinblick auf Brandschutzordnungen, wenn integriert)
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Arbeitsstättenverordnung und ASR A2.3 (Fluchtwege, Notausgänge)
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Vorgaben der örtlichen Brandschutzdienststelle oder Genehmigungsbehörde
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Wussten Sie schon?
In vielen Bundesländern schreibt die Versammlungsstättenverordnung ab 200 Besuchern einen genehmigten Bestuhlungsplan vor – unabhängig davon, ob es sich um eine öffentliche oder private Veranstaltung handelt.
(Quelle: Muster-Versammlungsstättenverordnung, § 7 Abs. 5, Fassung 2014)